Strafrecht

Rechtsanwalt Olaf Schröder ist langjährig im Strafrecht als Strafverteidiger tätig. Seine Tätigkeit umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der Rechte des Mandanten auf den Gebieten des

  • Kapitalstrafrechts
  • Betäubungsmittelstrafrechts
  • Verkehrsstrafrechts
  • Jugendstrafrechts
  • Allgemeinen Straf- und Strafverfahrenrechts
2009 wurde ihm durch die Rechtanwaltskammer Düsseldorf aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen.´

Hauptverhandlungen, Anklagen, Strafbefehle, Vernehmungen, Haftbefehle, Verhaftungen, Hausdurchsuchungen sind für Sie ein Einzelfall, für den erfahrenen Strafverteidiger indes Tagesgeschäft.


Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Olaf Schröder ist langjährig schwerpunktmäßig umfassend auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig. Seine Tätigkeit umfasst die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung des Mandanten in den Bereichen des

  • Verkehrszivilrechts
  • Verkehrsstrafrechts
  • Verkehrsbußgeldrechts
  • Verkehrverwaltungsrechts
Die Unfallschadenregulierung sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen, der Nötigungsvorwurf, die fahrlässige Körperverletzung, die Geschwindigkeitsüberschreitung, der Rotlichtverstoß, der Entzug der Fahrerlaubnis, das Fahrverbot und vieles mehr sind für Sie ein Einzelfall, für den erfahrenen Verkehrsrechtler indes Tagesgeschäft..




Wahren Sie Ihre Chancen und nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch. Unverzügliche anwaltliche Hilfestellung ist geboten. Scheuen Sie sich nicht und ziehen Sie Ihren Anwalt unter der Nummer 0211-200 33 791 zu Rate.
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